Landesverordnung über Regionalschulen (RegVO) vom 25. Juni 2007

§10 Präsentation der Projektarbeit

 

(1) Die Projektarbeit ist themenorientiert und fächerübergreifend anzulegen und als Gruppenarbeit durchzuführen. Der individuelle Anteil muss dabei erkennbar sein. In Ausnahmefällen kann die Projektarbeit mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters auch als Einzelarbeit durchgeführt werden. Sie umfasst

 

1.

die Vorbereitung mit Themenfindung, Gruppenbildung und Projektbeschreibung,

2.

einen zeitlichen Umfang von mindestens 15 Zeitstunden,

3.

die Präsentation, die eine Vorstellung des Projekts und dessen Ergebnis durch die Gruppe und ein Gespräch der Gruppe mit den Mitgliedern des Unterausschusses gemäß § 9 Abs. 5 Satz 3 enthält.

(2) Die Schülerinnen und Schüler wählen das Thema der Projektarbeit und lassen es sich von der betreuenden Lehrkraft genehmigen.

 

(3) Die Projektarbeit soll schriftliche, mündliche und praktische Leistungen enthalten.

 

(4) Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Anschluss an die Präsentation der Projektarbeit eine Bewertung ihres individuellen Anteils an der Projektarbeit. Die Note ist in das Abschlusszeugnis aufzunehmen.

 

 

(5) Die Wiederholung einer Projektarbeit ist nur im Rahmen der Wiederholung der Abschlussprüfung, für die sie erstellt wurde, möglich. Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss bereits eine Projektarbeit präsentiert haben, können diese im Rahmen ihres Mittleren Schulabschlusses anrechnen lassen.